Bei einer Katastervermessung werden Flurstücksgrenzen ermittelt, überprüft, neu festgelegt und messtechnisch erfasst sowie Gebäude für den Nachweis im Liegenschaftskataster eingemessen. Nur Katasterämter und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure dürfen diese Tätigkeiten im Land Brandenburg ausführen.
Zu den Leistungen:
Grundstückszerlegung ( Teilung )
Grenzvermessung (Grenzanzeige, Grenzfeststellung, Abmarkung, Grenzzeugnis)
Gebäudeeinmessung (zum Eintrag in die Liegenschaftskarte)
Vermessung an langgestreckten Anlagen
Flurneuordnung
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster Liegenschaftskarten, (Flurstücks- und Eigentümernachweis)
Beratung zur Katastervermessung