Hoheitlich und Privatrechtlich

In der Vermessung unterscheidet man 2 Arten von Aufträgen.

Zum einen sind das hoheitliche Vermessungen, welche in den Länderkompetenzen liegen und im Auftrag des Landes nur von einem ÖbVI oder von einem Kataster- und Vermessungsamt durchgeführt werden dürfen. Die Ergebnisse werden rechtsverbindlich im Liegenschaftskataster eingetragen.

Zum anderen gibt es privatrechtliche Vermessungen, welche von jedem Vermessungsbüro ausgeführt werden können. Sie dienen der Planung und Baubegleitung und erhalten keine Rechtswirksamkeit im Kataster.

Hoheitliche Leistungen

Ureigenste Aufgabe des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist die Vermessung von Grundstücksgrenzen. Dazu ermächtigt ihn das Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz des Landes Brandenburg.

  • Amtliche Lagepläne
  • Grundstücksteilung
  • Grenzvermessung
  • Gebäudeeinmessung

 

Privatrechtliche Leistungen

Diese Leistungen umfassen Tätigkeiten, die nicht der hoheitlichen Fortführung des Liegenschaftskatasters dienen, sondern im privaten oder öffentlichen Auftrag erfolgen.

  • Ingenieurvermessung
  • Bauabsteckungen
  • Deformationsmessungen
  • Höhenbestimmungen